Als pensionierter Arbeitnehmer können Sie Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben für die Kinder, die in Ihrem Haushalt leben.
Wenn Sie vor Ihrer Pensionierung schon mindestens 6 Monate arbeitsunfähig
waren, können Sie Anrecht auf den höheren Sozialzuschlag
für Arbeitsunfähige haben.
Wie hoch darf das Einkommen des Haushalts sein?
- Sie leben alleine mit den Kindern: Ihr Einkommen darf monatlich
höchstens
€ 2.144,07 brutto betragen.
- Ihr (Ehe)Partner hat kein Einkommen: Ihr Einkommen darf monatlich
höchstens
€ 2.217,20 brutto betragen.
- Ihr (Ehe)Partner erhält ein Sozialeinkommen, ist Arbeitnehmer
oder ist Selbständiger: Ihr Haushaltseinkommen darf monatlich
insgesamt höchstens
€ 2.217,20 brutto betragen.
Die Kindergeldkasse schickt ein Formular Kindergeldzuschlag - P19,
um zu prüfen, ob Sozialzuschlag bezahlt werden kann.
| Welche Einkommen zählen mit? |
Welche Einkommen zählen nicht mit? |
- alle Sozialeinkommen: Arbeitslosengeld, Kranken- und
Invalidengeld, Berufskrankheit- und Arbeitsunfallentschädigungen,
Beihilfen für Behinderte, usw.
- alle Pensionen und Renten
- alle Löhne und Einkommen als Selbständiger
- örtliche Arbeitsbehördeschecks
|
- das Kindergeld
- Pauschalbeihilfen für die Hilfe einer Drittperson und Eingliederungsbeihilfen für Behinderte
- Entschädigungen vom Dienst für Kind und Familie
für Tagesmütter
- Alimente
- Pauschalvergütungen für die Vormundschaft über
minderjährige Ausländer ohne Begleitperson, in
Höhe von zwei Aufträgen, und Pauschalvergütungen
für die Verwaltungskosten
|
Die Beträge gelten ab
01. Mai 2011.