Ein Grenzgänger ist wer mit seiner Familie in Belgien lebt, für
einen Arbeitgeber in einem Land der EU arbeitet, und im Prinzip
täglich oder mindestens einmal wöchentlich nach Hause kommt.
Wenn er weder in Belgien noch in dem Land, in dem er arbeitet,
Anrecht auf Kindergeld hat, kann der Grenzgänger Anrecht auf belgisches
Kindergeld nach der Regelung für Grenzgänger haben.
Das Kindergeld wird durch die
ZFA-ONAFTS gezahlt.