Eine Arbeitnehmerin in Schwangerschaftsurlaub
hat weiterhin Anrecht auf das normale Kindergeld für Arbeitnehmer.
Die Kindergeldkasse erhält automatisch Bescheid.
Wer Krankengeld erhält, hat während der ersten
6 Monate Anrecht auf das normale Kindergeld für Arbeitnehmer.
Die Krankenkasse informiert automatisch die Kindergeldkasse.
Wenn das Einkommen des Haushalts einen bestimmten Betrag nicht
übersteigt, können Sie ab dem 7. Monat Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben. Ihre Kindergeldkasse unternimmt rechtzeitig
die notwendigen Schritte.
Wer ein Invalidengeld erhält, hat Anrecht auf
das normale Kindergeld für Arbeitnehmer.
Die Krankenkasse informiert automatisch die Kindergeldkasse.
Wenn das Einkommen des Haushalts einen bestimmten Betrag nicht
übersteigt, können Sie ab dem 7. Monat Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben.
Wer eine Entschädigung infolge einer Berufskrankheit
erhält, hat Anrecht auf das normale Kindergeld für Arbeitnehmer.
Schicken Sie die Anerkennung der Berufskrankheit an Ihre Kindergeldkasse.
Wenn das Einkommen des Haushalts einen bestimmten Betrag nicht
übersteigt, können Sie ab dem 7. Monat Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben.
Wer eine Entschädigung infolge eines Arbeitsunfalls
erhält, hat während der ersten 6 Monate Anrecht auf das normale
Kindergeld für Arbeitnehmer.
Die Arbeitsunfallversicherung, die die Entschädigung zahlt, benachrichtigt
die Kindergeldkasse.
Wenn das Einkommen des Haushalts einen bestimmten Betrag nicht
übersteigt, können Sie ab dem 7. Monat Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben.
Wenn Sie eine Behinderung haben und einen Beruf ausüben,
haben sie Anrecht auf das normale Kindergeld für Arbeitnehmer.
Wenn das Einkommen des Haushalts den Grenzbetrag nicht übersteigt,
können Sie ab dem 7. Monat Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben. Wenn Sie schon als Behinderter anerkannt waren,
ehe Sie zu arbeiten begonnen haben, können Sie zudem sofort Anrecht
auf diesen Sozialzuschlag haben, sonst ab dem 7. Monat nach der
Anerkennung.
Schicken Sie Ihrer Kindergeldkasse die Bescheinigung, dass der
Föderale Öffentliche Dienst Soziale Sicherheit Sie als behindert
anerkannt hat. Die Kasse prüft, ob Sie Anrecht auf den Sozialzuschlag
haben.
Wenn Sie eine Behinderung haben und keinen Beruf ausüben,
haben Sie Anrecht auf Kindergeld mit einem Sozialzuschlag. Dieser
wird durch die ZFA-ONAFTS
gezahlt.