Berufliche Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Arbeitsunfähig oder mit Behinderung

Ab dem 7. Monat Sozialeinkommen (in einigen Fällen ohne die Wartezeit von 6 Monaten, siehe normales Kindergeld) können Sie Anrecht auf einen Sozialzuschlag zum Kindergeld haben für Ihre Kinder, die im Haushalt des anderen Elternteils leben.

Beispiel:
Elke und Heinz haben sich getrennt. Heinz erhält Invalidengeld. Ihre beiden Kinder, für die sie gemeinsam die elterliche Gewalt haben, leben bei Elke. Sie ist arbeitslos und ihr Einkommen übersteigt den Grenzbetrag nicht. Heinz hat Anrecht auf Kindergeld mit Sozialzuschlag für beide Kinder. Elke erhält das Kindergeld.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, darf jedoch nicht wiederverheiratet sein oder mit jemandem einen Haushalt bilden.

Ein Haushalt besteht dann, wenn zwei oder mehr Personen (gleichen oder verschiedenen Geschlechts)

Und wenn dieser Elternteil, der wiederverheiratet war oder einen Haushalt bildete, nachher wieder alleine lebt?

Die Kindergeldkasse, die von der Gemeinde diese Nachricht erhält, prüft automatisch ob es wieder Anrecht auf den Sozialzuschlag gibt.

Hören Sie nichts von der Kindergeldkasse, nehmen Sie dann selber Kontakt auf.

Wie hoch darf das Einkommen des Haushalts des Elternteils sein, bei dem das Kind lebt?

  • Das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind lebt, darf höchstens € 2.187,00 brutto pro Monat betragen.
  • Das Einkommen des anderen Elternteils, zählt nicht mit.

Die Kindergeldkasse schickt ein Formular Kindergeldzuschlag - P19bis, um zu prüfen, ob Sozialzuschlag bezahlt werden kann.

 

Welche Einkommen zählen mit? Welche Einkommen zählen NICHT mit?
  • alle Sozialeinkommen: Arbeitslosengeld, Kranken- und Invalidengeld, Berufskrankheit- und Arbeitsunfallentschädigungen, Beihilfen für Behinderte, usw.
  • alle Pensionen und Renten
  • alle Löhne und Einkommen als Selbständiger
  • örtliche Arbeitsbehördeschecks
  • das Kindergeld
  • Pauschalbeihilfen für die Hilfe einer Drittperson und Eingliederungsbeihilfen für Behinderte
  • Entschädigungen vom Dienst für Kind und Familie für Tagesmütter
  • Alimente
  • Pauschalvergütungen für die Vormundschaft über minderjährige Ausländer ohne Begleitperson, in Höhe von zwei Aufträgen, und Pauschalvergütungen für die Verwaltungskosten

Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012.