Berufliche Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Arbeitsunfähig oder mit Behinderung

Für Kinder von Langzeitkranken und Personen mit Behinderung

unter 6 Jahre
ab 6 Jahre
ab 12 Jahre
über 18 Jahre
Erstes Kind
€ 185,45
€ 216,2
€ 232,43
€ 245,19
Zweites Kind
€ 191,7
€ 222,45
€ 238,68
€ 251,44
Ab dem dritten Kind
€ 249,42
€ 280,17
€ 296,4
€ 309,16
Ab dem dritten Kind, für Alleinerziehende (ab 1. Mai 2007)
€ 267,04
€ 297,79
€ 314,02
€ 326,78

Sobald das Anrecht entsteht, bleibt es für das laufende Quartal und das darauffolgende Quartal erhalten. Für die folgenden Quartale gelten Februar, Mai, August und November als Referenzmonate. Wer in einem Referenzmonat Anrecht auf den Zuschlag hat, behält dieses Anrecht auch für den Rest des laufenden Quartals und für das nächste Quartal.

Beispiel:
Vera, eine alleinstehende Mutter, ist am 15. Juli 6 Monate krank. Juli ist der Referenzmonat. Ihre Einkünfte übersteigen nicht den Grenzbetrag. Sie hat Anrecht auf Kindergeld mit dem Zuschlag für Langzeitkranke für den Monat August, zahlbar im September. Sie behält dieses Anrecht bis Dezember einschließlich, zahlbar im Januar. November ist der nächste Referenzmonat. Wenn Vera in diesem Monat immer noch krank ist, behält sie das Anrecht auf Kindergeld mit Sozialzuschlag bis einschließlich März, usw.

Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012.

Berechnen Sie selbst Ihr Kindergeld