Was ist der Verwaltungsvertrag?
Der Verwaltungsvertrag ist im Prinzip ein Dreijahres vertrag zwischen der ZFA und dem belgischen Staat. Der erste Verwaltungsvertrag wurde 2002 abgeschlossen, aufgrund des Königlichen Erlasses vom 03. April 1997 zur Einbeziehung der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit in die Verantwortlichkeit.
Aufgrund dieses Verwaltungsvertrages verfügt die ZFA über einen modernen Arbeitsrahmen, der eine funktionelle Verwaltung und ein effizientes Kostenmanagement fördert. Der Vertrag garantiert außerdem für die Familien eine Qualitätsdienstleistung. Der Verwaltungsvertrag definiert die Ziele, die die ZFA erreichen muss, und legt die finanziellen Mittel fest, die ihr der Staat diesbezüglich zur Verfügung stellt. Er ändert nicht den Inhalt ihrer Aufgaben (eg. die Kindergeldzahlung), aber bestimmt die Art, wie sie erfüllt werden müssen (eg. die Frist, in der das Kindergeld gezahlt werden muss).
Aufgrund dieser vertraglichen Beziehung zum belgischen Staat, verfügt die ZFA über eine größere Autonomie punkto Personalpolitik. Die Anwerbungen erfolgen ab sofort nach einem von der ZFA erstellten Personalplan, und nicht aufgrund eines vom Staat erstellten Rahmens. Außerdem verfügt die ZFA über eine größere Entscheidungsfreiheit punkto Verwendung der ihr zuerkannten Mittel. Jedoch muss die ZFA zur Durchführung ihres Auftrages regelmäßig Rechenschaft ablegen. Die alte hierarchische Beziehung zwischen dem belgischen Staat und der ZFA ist eine tatsächliche partnerschaftliche Beziehung geworden.
Der erste Verwaltungsvertrag der ZFA - 2002-2004 (2005)
Der erste Verwaltungsvertrag wurde für die Periode 2002-2004 abgeschlossen und wurde anschließend bis 2005 verlängert. Seine Ausführung war ein Erfolg. Die ZFA hat nicht weniger als 84 der 88 Verpflichtungen erfüllt. Die 4 anderen Verpflichtungen konnte sie aufgrund eines offensichtlichen Personaldefizits und äußerer Faktoren nicht erfüllen.
Der zweite Verwaltungsvertrag der ZFA - 2006-2008 (2009)
Der zweite Verwaltungsvertrag wurde für die Periode 2006-2008 abgeschlossen. Danach wurde er bis Ende 2009 verlängert. Die ZFA hat alles daran gesetzt, um die vielen niveauvollen Verpflichtungen, die in diesem Vertrag eingegangen wurden, zu realisieren. Nur einige wenige Verpflichtungen hat die ZFA nicht erfüllen können oder sind in ihrem Realisierungsniveau heruntergesetzt worden, aufgrund vor allem des ständigen Mangels an Personal und Begleitung.
Der Verwaltungsvertrag 2006-2008.
(nur auf Französisch und Niederländisch)
Der dritte Verwaltungsvertrag der ZFA - 2010-2012
Der dritte Verwaltungsvertrag beginnt am 1. Januar 2010. Die ZFA befolgt damit das bereits in seinen beiden ersten Verwaltungsverträgen aufgenommene Ziel einer Qualitätsdienstleistung an die Familien, das sie jedoch ebenfalls auf die jetzt übernommenen Akten des öffentlichen Sektors ausdehnen möchte. Parallel dazu hat sie sich die Aufgabe gestellt, Pisten zu suchen um ein besseres Gleichgewicht und eine größere Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Kindergeldsystemen zu realisieren.
Der Verwaltungsvertrag 2010-2012.
Anlage 1 : Berechnung und Verantwortung der Verwaltungskredite
Anlage 2: Verwaltungskredite – Ausgaben
Anlage 3: Kontrolltabellen
(nur auf Französisch und Niederländisch)