Wenn eins der beiden Elternteile die alleinige elterliche
Gewalt erhält, wird das Kindergeld dem Elternteil gezahlt,
bei dem das Kind wohnt, und zwar durch die Kindergeldkasse dieses
Elternteils.
Was muss im Falle einer Trennung unternommen werden?
Bei einer tatsächlichen Trennung geht die Kindergeldkasse davon
aus, das die gemeinsame elterliche Gewalt besteht. Auch wenn Eltern,
die nicht miteinander verheiratet waren, sich trennen, geht die
Kindergeldkasse davon aus, dass die gemeinsame elterliche Gewalt
besteht.
Wenn jedoch der Richter im Laufe der Scheidungs-Prozedur oder des
Sorgerecht-Verfahrens die elterliche Gewalt einem der beiden Elternteile
zuspricht, müssen Sie diesen Beschluss ihrer Kindergeldkasse zuschicken.
Sobald das Scheidungsurteil verkündet ist, informiert die Gemeinde
die Kindergeldkasse. Die Kasse bittet Sie dann, das Urteil (Urteilsauszug)
sowie die notarielle Urkunde zur elterlichen Gewalt zu schicken.
Die Kasse benötigt diese Dokumente, um das Kindergeld weiter zahlen
zu können.