Familiäre Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Kind, das außerhalb Belgiens lebt

Um Anrecht auf Kindergeld zu haben, muss ein Kind grundsätzlich in Belgien leben.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • einmaliger oder mehrmaliger Auslandsaufenthalt von insgesamt höchstens 2 Monaten pro Jahr
  • einmaliger oder mehrmaliger Auslandsaufenthalt alleine während der Schulferien von insgesamt höchstens 120 Tagen pro Jahr
  • Auslandsaufenthalt aus Gesundheitsgründen von höchstens 6 Monaten
  • Studium in einem Land in dem die Europäischen sozialen Bestimmungen Anwendung finden: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Littauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Island, Schweden, die Schweiz und Zypern
  • außerhalb Belgiens mit einer Studienbörse einer belgischen oder ausländischen Einrichtung studieren
  • Studium in einem Land, mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat: Algerien, Marokko, Tunesien, die Türkei und die Staaten von Ex-Jugoslawien
  • Wenn der Kindergeldberechtigte, meistens der Vater, durch seinen Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurde, somit weiterhin in Belgien sozialversicherungspflichtig bleibt, und seine Familie mit ihm im Ausland lebt: (www.meta.fgov.be)

In allen anderen Fällen kann der Minister für Soziale Angelegenheiten eine Sondergenehmigung zu den bestehenden Regelungen erteilen und die Bedingungen, Höhe und Dauer der Kindergeldzahlung festlegen. Ihre Kindergeldkasse informiert Sie gerne.

Beispiel:
Hans folgt eine postakademische Weiterbildung in den Vereinigten Staaten. Die Kindergeldkasse unternimmt die nötigen Schritte, um beim Minister für Soziale Angelegenheiten eine Sondergenehmigung zu den Wohnortsbedingenungen zu erhalten.