Satz zum Index 117,27, gültig ab 01. Februar 2012
ALTERSZUSCHLÄGE |
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| ERSTES KIND ZUM NORMALSATZ (es erhält weder den Zuschlag für Alleinerziehende, noch einen Sozialzuschlag, und ist nicht von einer Einschränkung betroffen) |
| Pro Monat |
| Kind geboren nach 31. Dezember 1990 |
Kind von 6 bis inklusiv 11 Jahren |
€ 15,42 |
Kind von 12 bis 17 Jahre einschl. |
€ 23,48 |
Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahren Seit 1. Januar 2009 |
€ 27,06 |
Kind ab 12 Jahren, das anstelle eines älteren Kindes, 1. Rang wird Nur für das Kind geboren zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1996. |
€ 30,75 |
Kind ab 18 Jahren, das anstelle eines älteren Kindes, 1. Rang wird Nur für das Kind geboren zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1996. |
€ 33,03 |
| Kinder geboren vor 1. Januar 1991 |
Kind geboren zwischen dem 1.01.1985 und dem 31.12.1990, ab 18 Jahren |
€ 33,03 |
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| ANDERES KIND (also inklusiv jedes Kind, das den Zuschlag für Alleinerziehende oder einen Sozialzuschlag erhält,und jedes Kind, das von einer Einschränkung betroffen ist) |
Kind von 6 bis 11 Jahre einschl. |
€ 30,75 |
Kind von 12 bis 17 Jahre einschl. |
€ 46,98 |
Kind ab 18 Jahre einschl. |
€ 59,74 |
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| Behinderte die vor dem 1. Juli 1966 geboren sind |
Kinder vom 1. Rang |
€ 51,85 |
Andere Kinder |
€ 59,74 |
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JAHRESZUSCHLAG |
Kind von 0 bis 5 Jahre |
€ 27,06 |
Kind von 6 bis inklusiv 12 Jahre |
€ 57,44 |
Kind von 12 bis inklusiv 17 Jahre |
€ 80,41 |
Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahre |
€ 108,25 |
| Nur die Kinder, die ein Anrecht auf Kindergeld für Juli 2012 haben, erhalten diesen Betrag. |
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ZUSÄTZLICHES KINDERGELD FÜR BEHINDERTE KINDER UNTER 21 JAHREN |
| Pro Monat |
Altes System (pro Kind) |
Selbständdigkeitsgrad: |
... 0 - 3 Punkte |
€ 398,18 |
... 4 - 6 Punkte |
€ 435,87 |
... 7 - 9 Punkte |
€ 465,94 |
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Neues System (pro betroffenes Kind) |
Folgen des Behinderungsgrades: |
mindestens 4 Punkte im Pfeiler 1 und weniger als 6 Punkte in den 3 Pfeilern |
€ 77,62 |
6 - 8 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger als 4 Punkte in Pfeiler 1 |
€ 103,37 |
6 - 8 Punkte in den 3 Pfeilern und mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 |
€ 398,18 |
9 - 11 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger als 4 Punkte in Pfeiler 1 |
€ 241,22 |
9 - 11 Punkte in den 3 Pfeilern und mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1 |
€ 398,18 |
12 - 14 Punkte in den 3 Pfeilern |
€ 398,18 |
15 - 17 Punkte in den 3 Pfeilern |
€ 452,76 |
18 - 20 Punkte in den 3 Pfeilern |
€ 485,10 |
über 20 Punkte in den 3 Pfeilern |
€ 517,44 |
| Ab 1. Mai 2009 gilt das neue System auch für Kinder geboren vor 1. Januar 1993. |
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ZUSCHLÄGE FÜR KINDER VON ARBEITSLOSEN ÜBER SECHS MONATE UND VON RENTNERN (Artikel 42bis, K.G.) |
| Pro Monat |
Erstes Kind |
€ 45,06 |
Zweites Kind |
€ 27,93 |
Drittes Kind und jedes der folgenden : andere Familien |
€ 4,90 |
Drittes Kind und jedes der folgenden : Alleinerziehende |
€ 22,52 |
| Um den erhöhten Satz zu beziehen, müssen einige Bedingungen (Kinder zu Lasten, Einkommen des Haushalts und Berufstätigkeit) erfüllt sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Kindergeld zum Normalsatz gezahlt. Unter gewissen Bedingungen können diese Zuschläge noch nach Arbeitsaufnahme eines Ex-Invaliden, eines Ex-Arbeitslosen oder für einen Ex-Kindergeldberechtigten des garantierten Kindergeldes gezahlt werden. |
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ZUSCHLÄGE FÜR KINDER VON INVALIDEN ARBEITNEHMERN (Artikel 50ter K.G.) |
| Pro Monat |
Erstes Kind |
€ 96,94 |
Zweites Kind |
€ 27,93 |
Drittes Kind und jedes der folgenden : andere Familien |
€ 4,90 |
Drittes Kind und jedes der folgenden : Alleinerziehende |
€ 22,52 |
| Um den erhöhten Satz zu beziehen, müssen einige Bedingungen (Kinder zu Lasten, Einkommen des Haushalts und Berufstätigkeit) erfüllt sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Kindergeld zum Normalsatz gezahlt. Unter gewissen Bedingungen können diese Zuschläge noch nach Arbeitsaufnahme eines Ex-Invaliden, eines Ex-Arbeitslosen oder für einen Ex-Kindergeldberechtigten des garantierten Kindergeldes gezahlt werden. |
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ERHÖHUNG FÜR KINDER VON ALLEINERZIEHENDEN |
| Pro Monat |
Erstes Kind |
€ 45,06 |
Zweites Kind |
€ 27,93 |
Drittes Kind und jedes der folgenden |
€ 22,52 |
| Die Erhöhung wird gewährt, falls die beruflichen oder Sozialeinkommen des Kindergeldempfängers, der allein mit den Kindern lebt, den Grenzbetrag nicht überschreiten, um Sozialzuschläge zu erhalten. |
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