Die ZFA als Kindergeldkasse...
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Garantiertes Kindergeld - für Ausländer

Wie erhält man garantierte Geburtsbeihilfe für ein Kind, das noch nicht geboren ist?

Nur die Mutter kann die garantierte Geburtsbeihilfe beantragen, ab dem 6. Schwangerschaftsmonat, mit dem Formular Antrag auf Vorauszahlung der garantierten Geburtsbeihilfe - C5701.

Die Mutter kann die Geburtsbeihilfe ab dem 8. Schwangerschaftsmonat erhalten.

Mit dem Formular Zahlung des Kindergeldes -W können Sie die Nummer Ihres Bankkontos mitteilen. Sonst wird die Geburtsbeihilfe mittels Zirkularscheck ausgezahlt.

Die Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.

Sehr wichtig: schicken Sie der ZFA-ONAFTS direkt nach der Geburt die "Geburtsbescheinigung zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe gemäß den Rechtsvorschriften über die Familienleistungen". Dies ist eine der Bescheinigungen, die die Gemeinde bei der Anmeldung einer Geburt aushändigt. Wenn das Kind totgeboren wird, müssen Sie die gleiche Bescheinigung zustellen, mit dem Vermerk "totgeboren angemeldetes Kind". Auch dann besteht Anrecht auf Geburtsbeihilfe.

Wie erhält man garantierte Geburtsbeihilfe für ein Kind, das schon geboren ist?

Die Person, in deren Haushalt das Kind lebt, beantragt die Geburtsbeihilfe zusammen mit dem Kindergeld, mit dem Formular Antrag auf garantiertes Kindergeld - C5702. Wenn Sie eine Unterstützung seitens des ÖSHZ erhalten, vergessen Sie bitte nicht die letzte Seite des Formulars durch das ÖSHZ ausfüllen zu lassen.

Die garantierte Geburtsbeihilfe können Sie bis zu einem Jahr nach der Geburt beantragen. Sie wird immer der Mutter gezahlt.

Mit dem Formular Zahlung des Kindergeldes - W können Sie die Nummer Ihres Bankkontos mitteilen. Sonst wird die Geburtsbeihilfe mittels Zirkularscheck ausgezahlt.

Die Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.

Sehr wichtig: fügen Sie dem Antrag die "Geburtsbescheinigung zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe gemäß den Rechtsvorschriften über die Familienleistungen" bei. Dies ist eine der Bescheinigungen, die die Gemeinde bei der Anmeldung einer Geburt aushändigt. Wenn das Kind totgeboren wird, müssen Sie die gleiche Bescheinigung zustellen, mit dem Vermerk "totgeboren angemeldetes Kind". Auch dann besteht Anrecht auf Geburtsbeihilfe.

Wenn es sich um einen ersten Antrag handelt

Sie sind ein nicht-europäischer Ausländer? Legen Sie dem Antrag eine Kopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung bei.

Sie sind ein regularisierter Ausländer? Legen Sie dem Antrag eine Kopie des Beschlusses und der Motivations-Akte bei.

Höhe der garantierten Geburtsbeihilfe?

Für ein erstes Kind des Vaters oder der Mutter beträgt die garantierte Geburtsbeihilfe € 1.199,10, sonst € 902,18. Bei einer Mehrlingsgeburt werden pro Kind € 1.199,10 gezahlt.

Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012.