Wie erhält man garantierte Geburtsbeihilfe für ein Kind, das noch
nicht geboren ist?
Nur die Mutter kann die garantierte Geburtsbeihilfe beantragen,
ab dem 6. Schwangerschaftsmonat, mit dem Formular Antrag
auf Vorauszahlung der garantierten Geburtsbeihilfe - C5701.
Die Mutter kann die Geburtsbeihilfe ab dem 8. Schwangerschaftsmonat
erhalten.
Mit dem Formular Zahlung
des Kindergeldes -W können Sie die Nummer Ihres Bankkontos mitteilen.
Sonst wird die Geburtsbeihilfe mittels Zirkularscheck ausgezahlt.
Die Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.
Sehr wichtig: schicken Sie der ZFA-ONAFTS direkt
nach der Geburt die "Geburtsbescheinigung zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe
gemäß den Rechtsvorschriften über die Familienleistungen". Dies
ist eine der Bescheinigungen, die die Gemeinde bei der Anmeldung
einer Geburt aushändigt. Wenn das Kind totgeboren wird, müssen Sie
die gleiche Bescheinigung zustellen, mit dem Vermerk "totgeboren
angemeldetes Kind". Auch dann besteht Anrecht auf Geburtsbeihilfe.
Wie erhält man garantierte Geburtsbeihilfe für ein Kind, das schon
geboren ist?
Die Person, in deren Haushalt das Kind lebt, beantragt die Geburtsbeihilfe
zusammen mit dem Kindergeld, mit dem Formular Antrag
auf garantiertes Kindergeld - C5702. Wenn Sie eine Unterstützung
seitens des ÖSHZ erhalten, vergessen Sie bitte nicht die letzte
Seite des Formulars durch das ÖSHZ ausfüllen zu lassen.
Die garantierte Geburtsbeihilfe können Sie bis zu einem Jahr
nach der Geburt beantragen. Sie wird immer der Mutter gezahlt.
Mit dem Formular Zahlung
des Kindergeldes - W können Sie die Nummer Ihres Bankkontos
mitteilen. Sonst wird die Geburtsbeihilfe mittels Zirkularscheck
ausgezahlt.
Die Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.
Sehr wichtig: fügen Sie dem Antrag die "Geburtsbescheinigung
zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe gemäß den Rechtsvorschriften über
die Familienleistungen" bei. Dies ist eine der Bescheinigungen,
die die Gemeinde bei der Anmeldung einer Geburt aushändigt. Wenn
das Kind totgeboren wird, müssen Sie die gleiche Bescheinigung zustellen,
mit dem Vermerk "totgeboren angemeldetes Kind". Auch dann besteht
Anrecht auf Geburtsbeihilfe.
Wenn es sich um einen ersten Antrag handelt
Sie sind ein nicht-europäischer
Ausländer? Legen Sie dem Antrag eine Kopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung
bei.
Sie sind ein regularisierter Ausländer? Legen Sie dem Antrag eine
Kopie des Beschlusses und der Motivations-Akte bei.
Höhe der garantierten Geburtsbeihilfe?
Für ein erstes Kind des Vaters oder der Mutter beträgt die garantierte
Geburtsbeihilfe
€ 1.199,10, sonst
€ 902,18. Bei einer Mehrlingsgeburt werden pro Kind
€ 1.199,10 gezahlt.
Die Beträge gelten ab
01. Februar 2012.