Die ZFA als Kindergeldkasse...
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Garantiertes Kindergeld - für Belgier

Sie erhalten für die Kinder in Ihrem Haushalt kein Kindergeld? Weder aufgrund einer belgischen, ausländischen oder internationalen Regelung? Dann können Sie garantiertes Kindergeld beantragen.

Wenn das im Rahmen einer anderen Regelung gezahlte Kindergeld niedriger ist als das belgische Kindergeld für Selbständige (www.inasti.be), können Sie in der Regelung des garantierten Kindergeldes auch den Aufstockungsbetrag erhalten.

Bedingung ist, dass Sie Eingliederungseinkommen oder das garantierte Einkommen für Pensionierte erhalten, oder nur über geringe Einkommen verfügen.

Welche Einkommen?
Löhne, Pensionen und Renten, Berufseinkommen als Selbständiger, Nebenverdienste, Behindertenbeihilfen, Studienbörsen, Erbschaften, finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen, Erträge aus Geldanlagen, Einkommen aus Häuservermietung, Alimente, usw.

Höchstbetrag pro Quartal?

€ 3.904,86 für einen Haushalt mit 1 Kind, erhöht um 20 % pro Kind ab dem 2. Kind
d.h. für einen Haushalt mit 1 Kind € 3.904,86
  Haushalt mit 2 Kindern € 4.685,83
  Haushalt mit 3 Kindern € 5.466,80
  Haushalt mit 4 Kindern € 6.247,78
  Haushalt mit 5 Kindern € 7.028,75
  Haushalt mit 6 Kindern € 7.809,72

Hierbei zählen alle Kinder des Haushaltes mit, auch jene für die eine andere Institution Kindergeld zahlt. Die Beträge gelten ab 01. Mai 2011.

Für welche Kinder?

  • Die Kinder müssen offiziell beim Antragsteller leben, oder der Antragsteller muss für mehr als die Hälfte für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
  • Die Kinder müssen Blutsverwandte des Antragstellers bis zum 3. Grad sein (Kinder, Enkel, Urenkel, Geschwister, Neffen und Nichten), oder Kinder des (Ehe)partners oder des geschiedenen Ehepartners sein, oder seit mindestens 5 Jahren in Belgien wohnen. Der Föderale Dienst für Soziale Angelegenheiten kann eine kürzere Frist genehmigen. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.
  • Kinder die nicht die belgische Staatsangehörigkeit haben, müssen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein.

Untergebrachte Kinder?

Für Kinder, die in eine Pflegefamilie oder eine Einrichtung untergebracht sind, wird kein garantiertes Kindergeld gezahlt.

Die Person, die das garantierte Kindergeld unmittelbar vor der Unterbringung des Kindes in eine Einrichtung erhielt, erhält eine Pauschale. Diese Person muss jedoch weiterhin engen Kontakt zum Kind haben.

Der Föderale Dienst für Soziale Angelegenheiten kann jedoch in bestimmten Fällen beschließen, dass die garantierte Geburtsbeihilfe für ein untergebrachtes Kind gezahlt wird. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.

Kinder mit Behinderung?

Für Kinder mit Behinderung gibt es eine spezielle Regelung: Siehe Behindertes Kind und kein Kindergeld?

 

 

Haushalte mit garantiertem Kindergeld erhalten mindestens alle 3 Jahre den Besuch eines Delegierten der ZFA-ONAFTS.