Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld ?
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Höhe des Kindergeldes ?

Zusätzlich zum Kindergeld kann ein Sozialzuschlag, entsprechend der Lage des Haushalts, gezahlt werden. Für die Bedingungen: Berufliche Lage

Für Kinder von invaliden Arbeitnehmern:

  € 95,04 für das erste Kind,
  € 27,38 für das zweite Kind,
  € 4,81 für jedes Kind ab dem dritten (kein alleinerziehender Haushalt),
  € 22,08 für jedes Kind ab dem dritten, für Alleinerziehende.

Für Kinder von Pensionierten und von Personen die länger als 6 Monate Arbeitslosengeld empfangen:

  € 44,17 für das erste Kind,
  € 27,38 für das zweite Kind,
  € 4,81 für jedes Kind ab dem dritten (kein alleinerziehender Haushalt),
  € 22,08 für jedes Kind ab dem dritten, für Alleinerziehende.

 

Die Beträge gelten ab 01. Mai 2011.