Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld ?
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Von 18 bis 25 Jahre: Bedingungen ?

Lernen, arbeiten, ein Sozialeinkommen erhalten und trotzdem noch Kindergeld erhalten?

Sowohl im Sekundar- als im Hochschulunterricht

Ja, aber...

  • im 1., 2., und 4. Trimester darfst du 240 Stunden pro Trimester jobben (auch als Selbstständiger),
  • im 3. Trimester (Sommerferien) darfst du unbegrenzt arbeiten, falls du nach den Ferien weiterstudierst,
  • in den letzten Sommerferien nach dem Ende deiner Studien darfst du insgesamt 240 Stunden im Juli, August und September (3. Trimester) jobben. Du musst dich auch zeitig als Arbeitsuchender eintragen.

Die Arbeitsstunden werden durch die LSS-Angaben deines Arbeitgebers rigoros kontrolliert.

Eine Sozialleistung aufgrund einer zugelassenen Arbeit (z.B.: Urlaubsgeld oder eine Arbeitsunfallentschädigung) stellt kein Problem für das Kindergeld dar. Der Jugendliche hat jedoch kein Anrecht auf Kindergeld, wenn er Arbeitslosengeld, Wartegeld oder Zeitkreditentschädigung erhält.

Im Teilzeitunterricht (auch Sonderunterricht)

Ja, aber.
das berufliche Einkommen (auch als Selbständiger) oder die Sozialleistungen dürfen höchstens € 499,86 brutto pro Monat betragen.

Einkünfte aus einem Lehr- oder Praktikumsvertrag (auch im Vollzeitunterricht)

Ja, aber .
das Einkommen (oder die Sozialleistungen) dürfen höchstens € 499,86 brutto pro Monat betragen.

 

Die Beträge gelten ab 01. Mai 2011.