Kindergeld für Jugendliche die sich als Arbeitsuchender eintragen
Ein Jugendlicher, der soeben sein Studium beendet hat oder sein Studium aufhört und als Arbeitsuchender eingetragen ist, kann noch maximal 9 Monate ein Anrecht auf Kindergeld haben.
Bedingungen?
Der Arbeitsuchende:
- ist jünger als 25 Jahre
- ist nicht länger schulpflichtig
- hat eine Ausbildung (Studium, Lehre, ...) beendet
- hat keinen passenden Job abgelehnt
- hat ein maximales brutto monatliches Einkommen von € 509,87
- ist als Arbeitsuchender eingetragen:
- in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beim ADG
- in der Wallonie beim FOREM
- in Flandern bei der VDAB
- in Brüssel bei ACTIRIS.
Wann muss der Jugendliche sich als Arbeitsuchender eintragen?
- Wer am Ende eines Schul- oder akademischen Jahres aufhört, trägt sich am besten sofort als Arbeitsuchender ein. Wer eine zweite Sitzung hat, trägt sich sofort nach der zweiten Sitzung ein.
- Auch wer im Laufe eines Schul- oder akademischen Jahres das Studium aufhört, muss sich so schnell wie möglich als Arbeitsuchender eintragen. Fragen Sie die Schule nach einer Bescheinigung des Studiumendes und schicken Sie diese der Kindergeldinstitution.
Die Wartezeit beginnt am Tag nach dem Beenden des Studiums. Der Jugendliche verliert sein Anrecht auf Kindergeld für die Periode, die er nicht als Arbeitsuchender eingetragen ist. Wer sich dennoch später als Arbeitsuchender einträgt, kann erneut ab dem ersten Tag des Monats nach seiner Eintragung ein Anrecht auf Kindergeld haben.
Die Kindergeldinstitution wird automatisch über die Eintragung als Arbeitsuchender informiert.
Ab wann kannst du als junger Arbeitsuchende Kindergeld erhalten?
- Ab 1. August falls der Jugendliche bereits 18 Jahre ist und sich nach einem ganzen Schul- oder akademischen Jahr als Arbeitsuchender einträgt.
- Ab 1. Juli falls der Jugendliche noch keine 18 Jahre ist und sich nach einem ganzen Schul- oder akademischen Jahr als Arbeitsuchender einträgt.
- Ab dem Tag nach Ende der zweiten Sitzung, eines Pflichtpraktikums oder Einreichen einer Endarbeit, falls der Jugendliche sich sofort danach als Arbeitsuchender einträgt.
- Ab dem Tag nach Ende eines Lehrvertrages, falls der Jugendliche sich sofort danach als Arbeitsuchender einträgt.
- Ab dem Tag nach Aufhören des Studiums, falls der Jugendliche sich im Laufe des Schul- oder akademischen Jahres als Arbeitsuchender einträgt.
Wie lange kannst du als junger Arbeitsuchende Kindergeld erhalten?
Ein Jugendlicher, der soeben sein Studium beendet hat oder sein Studium aufhört und sich sofort als Arbeitsuchender eingetragen hat, kan noch maximal 9 Monate ein Anrecht auf Kindergeld haben.
Es wird kein Kindergeld mehr gezahlt, falls:
- die Einkommen des Jugendlichen aus
- Arbeit (mit Sozialversicherungsbeiträgen)
- oder einer Sozialleistung (Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, ...)
- oder aus beiden zusammen
höher als € 509,87 brutto pro Monat sind
- der Jugendliche 25 Jahre geworden ist.
Weniger lang ein Anrecht auf Kindergeld?
Das Anrecht auf Kindergeld wird gekürzt (maximal 3 Monate), falls der Jugendliche:
- während des Schul- oder akademischen Jahres (Oktober bis Juni einschließlich) mit einem Studentenvertrag ohne Sozialversicherungsbeiträge gearbeitet hat,
- mit einem normalen Arbeitsvertrag vor Beendigung seines Studiums gearbeitet hat.
Längeres Anrecht auf Kindergeld?
Arbeiten in den letzten Sommerferien?
Falls der Jugendliche während der Sommerferien (Juli, August, September) mit einem Studentenvertrag ohne Sozialversicherungsbeiträge arbeitet, wird das Anrecht auf Kindergeld um maximal einen Monat verlängert.
Der Jugendliche kann für die letzten Sommerferien Kindergeld als Student erhalten, falls er in den Monaten Juli, August und September insgesamt nicht mehr als 240 Stunden gearbeitet hat.
Wer in seinen letzten Sommerferien mehr als 240 Stunden arbeitet, hat kein Anrecht mehr auf Kindergeld als Student. Ist der Jugendliche als Arbeitsuchender eingetragen, kann er dennoch Kindergeld erhalten, falls seine monatlichen Einkommen nicht höher als € 509,87 brutto sind.
Beispiel:
Pedro ist 22 Jahre und Studiumabgänger. Er trägt sich rechtzeitig als Arbeitsuchender ein. In seinen letzten Sommerferien arbeitet er im August und September. In den Monaten Juli, August und September arbeitet er insgesamt mehr als 240 Stunden. Er hat als Student kein Anrecht mehr auf Kindergeld. Im August ist sein Einkommen unter € 509,87 brutto, aber im September ist es höher. Nur als Arbeitsuchender hat er also für den Monat August ein Anrecht auf Kindergeld.
Krank?
Wer krank wird, behält jedoch sein Anrecht auf Kindergeld. Die Periode von 9 Monaten wird um die Dauer der Krankheit verlängert. Auch wer krank wird, bevor er sich als Arbeitsuchender eintragen kann, hat noch ein Anrecht auf Kindergeld.
Nach dem Ende der Krankheit muss der Jugendliche sich allerdings innerhalb 5 Arbeitstage (erneut) als Arbeitsuchender eintragen. Sonst verliert er das Anrecht auf Kindergeld für die ganze Krankheitsperiode.
Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012.